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MMusst du bei der Einreise noch bestimmte Dinge beachten? Zuallererst das Wichtigste: Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer reicht dein Reisepass, um Südafrika zu besuchen. Aber wie sieht das mit anderen Nationalitäten aus? Und, was gibt es bei der Einreise nach Südafrika sonst noch zu beachten? Hier findest du die Antworten.
WWas brauche ich, um nach Südafrika zu reisen - in 60 Sekunden! Wenn du es eilig hast: wir haben dir hier alles zusammengefasst, was du brauchst und wissen musst.
Weitere Clips aus der Serie Südafrika in 60 Sekunden findest du hier:
ALLE 60 SEKUNDEN VIDEOS →
EEinreisebestimmungen für Erwachsene: Brauche ich ein Visum?
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist zur Einreise nach Südafrika kein Visum erforderlich. Bei Ankunft erhältst du ein sogenanntes »visitor’s visa«, das in der Regel für maximal 90 Tage gilt – allerdings kann der Einreisebeamte anhand der Daten in den Flugtickets auch eine kürzere Geltungsdauer festsetzen. Um ein »visitor’s visa« zu erhalten, musst du deinen maschinenlesbaren Reisepass vorlegen, der noch mindestens 30 Tage über die Ausreise aus Südafrika hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke enthält. Anerkannt wird auch ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass mit derselben Gültigkeit und zwei freien Seiten.
Staatsbürger aus anderen EU–Ländern bzw. –Staaten erfahren unter folgendem Link mehr über die auf sie zutreffenden Einreise- und Visabestimmungen:
Einreisebestimmungen für Minderjährige
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass mit Lichtbild für die Einreise in die Republik Südafrika. Für den Pass gelten die gleichen Anforderungen wie bei Erwachsenen. Verlängerte oder aktualisierte Reisepässe von Kindern werden bei der Einreise nicht akzeptiert. Seit November 2019 benötigen Minderjährige, sofern sie in Begleitung eines Elternteils sind, keine weiteren Dokumente mehr.
Minderjährige hingegen, die komplett allein einreisen, benötigen weiterhin die folgenden Dokumente:
- Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),
- Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, z.B. mittels Muster „Parental consent letter“,
- Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten, bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache,
- Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,
- Bestätigungsschreiben in englischer Sprache und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.
Weitere Auskünfte zu den Einreisebestimmungen für Minderjähriger erteilt die Südafrikanische Botschaft.
Überschreitung des Aufenthalts („Overstay”)
Das Überschreiten der genehmigten Aufenthaltszeit führt zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“. Die automatische Konsequenz ist eine Einreisesperre von einem bis zu fünf Jahren. Deswegen solltest du dich an die erteilte Aufenthaltsgenehmigung halten und einen „Overstay“ vermeiden.
Zollbestimmungen für die Südafrika-Reise
Die Einfuhr von Fremdwährung ist erst ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig. Die für die Landeswährung geltende Grenze liegt bei 25.000 ZAR. Bei der Ausfuhr dürfen nicht mehr als 5.000 Rand mitgeführt werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährung gilt der bei der Einreise deklarierte Betrag. Gebrauchte persönliche Gegenstände sind in der Regel zollfrei.
Es ist hingegen verboten Waffen (nur mit Genehmigung), Drogen, Handelswaren, Lebensmittel oder Pflanzen- und Tierprodukte nach Südafrika einzuführen.
Bei der Ausfuhr von Ware darf der Wert 430 € nicht überschreiten. Und auch hier sind Lebensmittel oder Pflanzen- und Tierprodukte nicht erlaubt.
Mehr Informationen, was du zollfrei nach Deutschland einführen darfst, findest du auf https://www.zoll.de
Einreise nach Südafrika: weiterführende Links und Dokumente
- Verbindliche Auskünfte erteilt die Südafrikanische Botschaft in Berlin.
- Für Touristen aus Baden-Württemberg und Bayern ist das Südafrikanische Generalkonsulat in München zuständig.
- Detaillierte Informationen findest du auf der Internetseite der Südafrikanische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
- Auch online gibt es weitere Informationen: short stay Visas (not exceeding 3 months), Visa Dokumente
- Hier findest du die Anforderungen an deutsche Staatsbürger für ein 90 Tage gültiges Gastvisum (.pdf)
- Hier gibt es weitere Informationen zur Einreise mit Kindern: admission for children 1/2 & admission for children 2/2 (.pdf)
Südafrika in den sozialen Medien
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